Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht und Vermögensschaden in Aschaffenburg & Hanau

Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden eine Leitung, ein Besucher stürzt im Laden, ein Planungsfehler verursacht hohe Kosten. Die Betriebshaftpflicht schützt Ihren Betrieb vor Ansprüchen Dritter, die existenzbedrohend sein können.

Personen- und Sachschäden

Wenn durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter Dritte verletzt oder Sachen beschädigt werden.

Vermögensschäden

Für Berater, Planer und Dienstleister: finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.

Passiver Rechtsschutz

Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, auch vor Gericht.

Worauf es bei der Betriebshaftpflicht ankommt

  • Tätigkeitsbeschreibung: Versichert ist nur, was im Vertrag als Betriebstätigkeit steht. Neue Leistungen müssen gemeldet werden. Das ist die häufigste Lücke.
  • Deckungssumme: mindestens 5 Millionen Euro, für viele Branchen 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: Schäden an Sachen des Kunden, an denen Sie gerade arbeiten, sind nicht automatisch versichert.
  • Produkthaftpflicht: für Hersteller und Händler, inklusive Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Teilen.
  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden.
  • Umweltrisiken: Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung, etwa bei Öltanks oder Chemikalien.

Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?

Welche Haftpflicht Sie brauchen, hängt davon ab, wie Schäden in Ihrem Betrieb entstehen.

BetriebshaftpflichtFür Handwerk, Handel und Produktion
  • Personenschäden, etwa ein verletzter Kunde
  • Sachschäden, etwa eine beschädigte Leitung
  • Daraus folgende Vermögensschäden
  • Produkt- und Umweltrisiken als Bausteine
VermögensschadenhaftpflichtFür Berater, Planer und IT-Dienstleister
  • Finanzielle Schäden durch Beratungs- oder Planungsfehler
  • Zum Beispiel falsche Berechnung oder versäumte Frist
  • Für manche Berufe gesetzlich vorgeschrieben
  • Oft kombiniert mit der Betriebshaftpflicht
Ablauf

So gehen wir vor

  • 1
    RisikoanalyseBetrieb, Tätigkeiten, Werte und bestehende Verträge
  • 2
    LückenanalyseWas abgesichert ist und wo Risiken offen sind
  • 3
    MarktvergleichBedingungen und Beiträge mehrerer Versicherer
  • 4
    BetreuungAnsprechpartner im Schadenfall und bei Veränderungen im Betrieb

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für die meisten Betriebe nicht gesetzlich, für einige Berufe aber schon, etwa im Bewachungsgewerbe oder für bestimmte Heilberufe. Auftraggeber verlangen sie zudem häufig als Voraussetzung. Weil die Haftung unbegrenzt ist, gehört sie zur Grundausstattung jedes Betriebs.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Das hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Deckungssumme ab. Für kleine Dienstleister beginnt sie bei wenigen hundert Euro im Jahr, im Bauhandwerk liegt sie deutlich höher.

Sind Schäden durch Subunternehmer versichert?

Ihre Haftung für beauftragte Subunternehmer ist meist mitversichert. Die persönliche Haftung des Subunternehmers selbst ist es nicht. Er sollte eine eigene Betriebshaftpflicht haben, das sollten Sie sich nachweisen lassen.

Was passiert, wenn ich neue Tätigkeiten anbiete?

Melden Sie diese dem Versicherer. Nicht genannte Tätigkeiten können vom Schutz ausgeschlossen sein. Ich prüfe die Tätigkeitsbeschreibung bei jedem Jahresgespräch mit Ihnen.

Stand: Oktober 2026. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

Passende Themen

Ergänzend: Inhalts- und Gebäudeversicherung und für Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer die D&O-Versicherung. Alle Themen finden Sie unter Gewerbekunden.

Passt Ihre Betriebshaftpflicht noch zu dem, was Sie heute tun?

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