Betriebshaftpflicht und Vermögensschaden in Aschaffenburg & Hanau
Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden eine Leitung, ein Besucher stürzt im Laden, ein Planungsfehler verursacht hohe Kosten. Die Betriebshaftpflicht schützt Ihren Betrieb vor Ansprüchen Dritter, die existenzbedrohend sein können.
Personen- und Sachschäden
Wenn durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeiter Dritte verletzt oder Sachen beschädigt werden.
Vermögensschäden
Für Berater, Planer und Dienstleister: finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.
Passiver Rechtsschutz
Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, auch vor Gericht.
Worauf es bei der Betriebshaftpflicht ankommt
- Tätigkeitsbeschreibung: Versichert ist nur, was im Vertrag als Betriebstätigkeit steht. Neue Leistungen müssen gemeldet werden. Das ist die häufigste Lücke.
- Deckungssumme: mindestens 5 Millionen Euro, für viele Branchen 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: Schäden an Sachen des Kunden, an denen Sie gerade arbeiten, sind nicht automatisch versichert.
- Produkthaftpflicht: für Hersteller und Händler, inklusive Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Teilen.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden.
- Umweltrisiken: Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung, etwa bei Öltanks oder Chemikalien.
Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?
Welche Haftpflicht Sie brauchen, hängt davon ab, wie Schäden in Ihrem Betrieb entstehen.
- Personenschäden, etwa ein verletzter Kunde
- Sachschäden, etwa eine beschädigte Leitung
- Daraus folgende Vermögensschäden
- Produkt- und Umweltrisiken als Bausteine
- Finanzielle Schäden durch Beratungs- oder Planungsfehler
- Zum Beispiel falsche Berechnung oder versäumte Frist
- Für manche Berufe gesetzlich vorgeschrieben
- Oft kombiniert mit der Betriebshaftpflicht
So gehen wir vor
- 1RisikoanalyseBetrieb, Tätigkeiten, Werte und bestehende Verträge
- 2LückenanalyseWas abgesichert ist und wo Risiken offen sind
- 3MarktvergleichBedingungen und Beiträge mehrerer Versicherer
- 4BetreuungAnsprechpartner im Schadenfall und bei Veränderungen im Betrieb
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Betriebe nicht gesetzlich, für einige Berufe aber schon, etwa im Bewachungsgewerbe oder für bestimmte Heilberufe. Auftraggeber verlangen sie zudem häufig als Voraussetzung. Weil die Haftung unbegrenzt ist, gehört sie zur Grundausstattung jedes Betriebs.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht?
Das hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Deckungssumme ab. Für kleine Dienstleister beginnt sie bei wenigen hundert Euro im Jahr, im Bauhandwerk liegt sie deutlich höher.
Sind Schäden durch Subunternehmer versichert?
Ihre Haftung für beauftragte Subunternehmer ist meist mitversichert. Die persönliche Haftung des Subunternehmers selbst ist es nicht. Er sollte eine eigene Betriebshaftpflicht haben, das sollten Sie sich nachweisen lassen.
Was passiert, wenn ich neue Tätigkeiten anbiete?
Melden Sie diese dem Versicherer. Nicht genannte Tätigkeiten können vom Schutz ausgeschlossen sein. Ich prüfe die Tätigkeitsbeschreibung bei jedem Jahresgespräch mit Ihnen.
Stand: Oktober 2026. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Passende Themen
Ergänzend: Inhalts- und Gebäudeversicherung und für Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer die D&O-Versicherung. Alle Themen finden Sie unter Gewerbekunden.
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