Chefsache Absicherung

Absicherung für GmbH-Geschäftsführer in Aschaffenburg & Hanau

Als Geschäftsführer sichern Sie Ihre Mitarbeiter ab, sich selbst oft zuletzt. Dabei haften Sie persönlich, und als Gesellschafter-Geschäftsführer greift das soziale Netz häufig nicht. Hier sehen Sie, was geregelt sein sollte.

Die drei großen Risiken für Geschäftsführer

Persönliche Haftung

Bei Pflichtverletzungen haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, ohne Obergrenze. Die GmbH schützt die Gesellschafter, nicht den Geschäftsführer.

Ausfall der Arbeitskraft

Fallen Sie länger aus, fehlt Ihr Einkommen und oft auch der wichtigste Kopf im Unternehmen.

Versorgung im Alter

Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung hängt Ihre Altersvorsorge allein von Ihnen ab.

Sind Sie sozialversicherungspflichtig?

Davon hängt ab, welche Lücken Sie selbst schließen müssen. Entscheidend ist nicht der Titel, sondern Ihre Beteiligung und die Satzung der GmbH.

Wie sind Sie an der GmbH beteiligt?
Fremdgeschäftsführer oder unter 50 % ohne umfassende Sperrminorität In der Regel sozialversicherungspflichtig
  • Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente möglich
  • Gesetzlich unfallversichert
  • Lücken: vor allem bei Haftung und Einkommenshöhe
Ab 50 % oder umfassende Sperrminorität in der Satzung In der Regel sozialversicherungsfrei
  • Meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
  • Kein Arbeitslosengeld
  • Nicht automatisch gesetzlich unfallversichert
  • Kranken- und Altersvorsorge vollständig in eigener Verantwortung

Grundlage ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, zuletzt mit klaren Anforderungen an die Sperrminorität seit 2018: Sie muss sich unmittelbar aus der Satzung ergeben und umfassend sein. Schon eine Änderung der Beteiligung oder der Satzung kann den Status ändern. Verbindlich klärt ihn ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wofür Sie als Geschäftsführer persönlich haften

  • Gegenüber der eigenen GmbH (§ 43 GmbHG): für Schäden aus Pflichtverletzungen, etwa eine unterlassene Kontrolle, ein riskantes Geschäft ohne Absicherung oder ein Fehler im Vertrag.
  • In der Krise (§ 15b InsO): für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet werden.
  • Gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung: für nicht abgeführte Steuern (§ 69 AO) und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter.

Gegen solche Ansprüche schützt die D&O-Versicherung. Sie prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte Vermögensschäden. Versicherungsnehmer ist die GmbH, die Beiträge sind Betriebsausgabe. Für Strafverfahren gegen Sie als Person ist zusätzlich ein Straf-Rechtsschutz sinnvoll.

Bausteine

Was ein Geschäftsführer geregelt haben sollte

D&O-Versicherung

Schutz Ihres Privatvermögens bei Haftungsansprüchen der GmbH oder Dritter.

Berufsunfähigkeit

Monatliche Rente, wenn Sie Ihre Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Für sozialversicherungsfreie Geschäftsführer der zentrale Baustein.

Kranken­versicherung

Private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld, damit Ihr Einkommen bei längerer Krankheit weiterläuft.

Unfall­versicherung

Privat rund um die Uhr oder als freiwillige Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft.

Altersvorsorge

Basisrente, Unterstützungskasse oder rückgedeckte Pensionszusage über die GmbH, steuerlich sauber gestaltet.

Todesfall & Nachfolge

Risikolebensversicherung für die Familie und Absicherung der Mitgesellschafter, damit Anteile geregelt übergehen können.

Geschäftsführer-Check: Wie gut sind Sie abgesichert?

Haken Sie an, was bei Ihnen bereits geregelt ist. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

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Noch nichts angehakt. Jeder offene Punkt ist ein Thema für ein kurzes Gespräch.

Offene Punkte besprechen
Ablauf

So gehen wir vor

  • 1
    BestandsaufnahmeBeteiligung, Status, bestehende Verträge und Versorgungszusagen
  • 2
    LückenanalyseHaftung, Einkommen, Krankheit, Alter und Todesfall im Überblick
  • 3
    LösungMarktvergleich und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
  • 4
    BetreuungAnpassung bei Gesellschafterwechsel, Gehaltsänderung oder Nachfolge

Häufige Fragen zur Absicherung von Geschäftsführern

Haftet ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?

Ja. Die GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschafter, nicht die des Geschäftsführers. Wer seine Pflichten verletzt, haftet der Gesellschaft nach § 43 GmbHG für den Schaden, persönlich und der Höhe nach unbegrenzt. Hinzu kommen Haftungsrisiken gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und in der Krise nach § 15b InsO.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung prüft Ansprüche gegen den Geschäftsführer, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte Vermögensschäden. Versicherungsnehmer ist in der Regel die GmbH, versichert sind die Geschäftsführer. Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind nicht versichert.

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?

Das hängt von der Beteiligung ab. Wer mindestens 50 Prozent des Stammkapitals hält oder eine umfassende Sperrminorität in der Satzung hat, gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als selbständig und ist nicht sozialversicherungspflichtig. Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne solche Sperrminorität sind in der Regel pflichtversichert. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Bekomme ich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eine Erwerbsminderungsrente?

In der Regel nicht. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt unter anderem voraus, dass in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nicht rentenversicherungspflichtig ist, erfüllt diese Voraussetzung meist nicht. Die Absicherung der Arbeitskraft ist dann vollständig Ihre eigene Aufgabe.

Wie sorge ich als Geschäftsführer für das Alter vor?

Neben privater Vorsorge und der Basisrente kann die GmbH für Sie eine betriebliche Versorgung einrichten, zum Beispiel über eine Unterstützungskasse oder eine rückgedeckte Pensionszusage. Wichtig ist, dass Höhe und Gestaltung steuerlich anerkannt werden. Das stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.

Stand: Oktober 2026. Die Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Weitere Themen für Arbeitgeber

Für Ihre Mitarbeiter: betriebliche Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge. Alle Themen finden Sie unter Gewerbekunden.

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