Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude in Aschaffenburg & Hanau
Die Privathaftpflicht schützt vor Ansprüchen, die Ihre Existenz gefährden können. Hausrat und Wohngebäude sichern Ihr Zuhause. Viele Verträge sind aber über zehn Jahre alt und haben veraltete Bedingungen.
Privathaftpflicht
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach § 823 BGB in voller Höhe, ohne Obergrenze.
Hausrat
Ihr gesamtes Hab und Gut, von Möbeln bis Fahrrad, gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm.
Wohngebäude
Das Haus selbst, inklusive fest verbundener Teile wie Heizung, Fenster und Photovoltaik.
Privathaftpflicht: klein im Beitrag, groß im Schutz
Ein Moment der Unachtsamkeit reicht: Ein Radfahrer stürzt, weil Sie die Autotür öffnen. Bei Personenschäden können Ansprüche für Behandlung, Verdienstausfall und Rente schnell siebenstellig werden. Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
- Deckungssumme: Ich empfehle mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Forderungsausfall: zahlt, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und selbst nicht versichert ist.
- Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen: zum Beispiel beim Umzughelfen bei Freunden.
- Deliktunfähige Kinder: Schäden durch Kinder unter sieben Jahren, für die sonst niemand haftet.
Hausrat und Wohngebäude richtig versichern
Die häufigste Lücke ist eine zu niedrige Versicherungssumme. Ist der Hausrat unterversichert, kürzt der Versicherer die Leistung im Verhältnis. Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht, wenn die Summe nach Wohnfläche bemessen wird. Bei Wohngebäuden sorgt der gleitende Neuwert dafür, dass die Summe mit den Baupreisen mitwächst.
Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind in der Standarddeckung nicht enthalten. Starkregen kann überall auftreten, nicht nur in Flussnähe. Ich empfehle, den Elementarschutz bei Hausrat und Wohngebäude grundsätzlich einzuschließen.
Worauf es bei modernen Tarifen ankommt
Elementarschutz
Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck.
Grobe Fahrlässigkeit
Volle Leistung, auch wenn die Kerze unbeaufsichtigt brannte.
Fahrraddiebstahl
Auch unterwegs und rund um die Uhr, mit ausreichender Summe für E-Bikes.
Überspannung
Schäden durch Blitzeinschlag in der Nähe an Elektrogeräten.
Photovoltaik
Die Anlage auf dem Dach in der Wohngebäudeversicherung mitversichern.
Bedingungscheck
Alte Verträge auf aktuelle Leistungen prüfen, oft ohne Mehrbeitrag.
So gehen wir vor
- 1BestandsaufnahmeIhre Situation und bestehende Verträge
- 2Bedarf klärenWas wirklich abgesichert sein muss und was nicht
- 3MarktvergleichTarife mehrerer Versicherer, Bedingungen vor Preis
- 4BetreuungAnsprechpartner im Schadenfall und bei Änderungen
Häufige Fragen zu Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude
Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Sie gehört aber zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist und ein einziger Personenschaden Ihre finanzielle Existenz gefährden kann.
Wie hoch sollte die Hausratversicherungssumme sein?
Sie sollte dem Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Viele Versicherer arbeiten mit einem Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche und verzichten dann auf den Einwand der Unterversicherung. Bei wertvollem Inventar sollte die Summe individuell ermittelt werden.
Brauche ich eine Elementarschadenversicherung?
Für Eigentümer ist sie aus meiner Sicht unverzichtbar. Starkregen betrifft auch Regionen ohne Gewässer in der Nähe. Ohne Elementarschutz zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Überschwemmung oder Rückstau nicht.
Lohnt sich ein Wechsel meines alten Vertrags?
Oft ja. Neuere Tarife enthalten Leistungen wie grobe Fahrlässigkeit, Forderungsausfall oder höhere Summen, die in alten Verträgen fehlen. Häufig ist das ohne höheren Beitrag möglich. Ich vergleiche Ihren bestehenden Vertrag mit dem aktuellen Markt.
Stand: Oktober 2026. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Passende Themen
Ergänzend sinnvoll: Rechtsschutzversicherung und Unfallversicherung. Alle Themen finden Sie unter Privatkunden.
Wie alt sind Ihre Verträge für Haftpflicht und Hausrat?
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