Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung in Aschaffenburg & Hanau

Beim Auto zählt nicht nur der Preis. Deckungssumme, Rabattschutz und Werkstattbindung entscheiden, was Sie im Schadenfall bekommen. Und wenn es kracht, haben Sie einen Ansprechpartner, der sich kümmert.

Kfz-Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben. Zahlt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.

Teilkasko

Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand und Wildunfall am eigenen Fahrzeug.

Vollkasko

Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Für neue und finanzierte Fahrzeuge meist sinnvoll.

Worauf es bei der Kfz-Versicherung ankommt

  • Deckungssumme Haftpflicht: Die gesetzlichen Mindestsummen reichen bei schweren Personenschäden nicht immer aus. Ich empfehle eine pauschale Deckung von 100 Millionen Euro.
  • Mallorca-Police: erhöht im Ausland die oft niedrigen Deckungssummen von Mietwagen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung, etwa wenn eine rote Ampel übersehen wurde.
  • Rabattschutz: Ein Schaden im Jahr führt nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
  • Werkstattbindung: spart Beitrag, Reparatur erfolgt dann in einer Partnerwerkstatt des Versicherers.
  • Neupreisentschädigung und GAP-Deckung: wichtig bei Neuwagen, Leasing und Finanzierung.

Wechsel und Schadenfreiheitsrabatt

Der übliche Stichtag für einen Wechsel ist der 30. November, wenn der Vertrag zum 1. Januar läuft. Nach einer Beitragserhöhung oder einem regulierten Schaden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Schadenfreiheitsrabatt geht beim Wechsel mit.

Für junge Fahrer, Zweitwagen oder Kinder gibt es Möglichkeiten, Schadenfreiheitsklassen zu übertragen oder günstig einzusteigen. Das prüfe ich individuell.

Ablauf

So gehen wir vor

  • 1
    BestandsaufnahmeIhre Situation und bestehende Verträge
  • 2
    Bedarf klärenWas wirklich abgesichert sein muss und was nicht
  • 3
    MarktvergleichTarife mehrerer Versicherer, Bedingungen vor Preis
  • 4
    BetreuungAnsprechpartner im Schadenfall und bei Änderungen

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Bei Verträgen, die zum 1. Januar verlängert werden, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein. Nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Teilkasko oder Vollkasko?

Vollkasko lohnt sich vor allem für neue, hochwertige, geleaste oder finanzierte Fahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Zeitwert reicht oft die Teilkasko. Entscheidend ist, ob Sie einen selbst verschuldeten Totalschaden aus eigener Tasche bezahlen könnten.

Was ist eine Mallorca-Police?

Ein Zusatzbaustein, der im europäischen Ausland bei Mietwagen die Haftpflichtdeckung auf das Niveau Ihres deutschen Vertrags anhebt. In manchen Ländern sind die gesetzlichen Mindestsummen sehr niedrig.

Was mache ich nach einem Unfall?

Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, bei Personenschäden oder Unklarheiten die Polizei rufen, Fotos machen und Daten austauschen. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Danach melden Sie sich bei mir, ich kümmere mich um die Schadenmeldung.

Stand: Oktober 2026. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

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