Krankentagegeld und Einkommen bei langer Krankheit
Wer länger krank ist, verliert schnell ein Fünftel des Nettos oder mehr. Selbständige oft alles. Und nach 78 Wochen endet das Krankengeld ganz. Rechnen Sie aus, was Ihnen fehlen würde.
Woche 1–6
Angestellte bekommen ihr Gehalt weiter. Selbständige bekommen meist nichts.
Woche 7–78
Krankengeld: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, minus Sozialabgaben.
Ab Woche 79
Das Krankengeld endet. Dann zählen Erwerbsminderungsrente und private BU-Rente.
Wie viel Krankentagegeld brauchen Sie?
Für Angestellte, privat Versicherte und Selbständige. Ergebnis: Lücke pro Monat und empfohlener Tagessatz.
Was kommt nach dem Krankengeld?
Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Der Rechner zeigt, was dann von der Rentenversicherung kommt und wie hoch eine BU-Rente sein sollte.
Warum die Lücke größer ist, als viele denken
- Angestellte: Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos. Davon gehen noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Unterm Strich fehlen meist 15 bis 25 % des Nettos, bei hohem Einkommen wegen der Höchstgrenze deutlich mehr.
- Privat versicherte Angestellte: Sie bekommen kein Krankengeld. Ab der 7. Woche zahlt nur das vereinbarte Krankentagegeld, und der PKV-Beitrag läuft ohne Arbeitgeberzuschuss weiter.
- Selbständige: Ohne Wahlerklärung in der GKV oder Krankentagegeld in der PKV gibt es ab dem ersten Krankheitstag kein Einkommen, während Miete, Leasing und Versicherungen weiterlaufen.
- Nach 78 Wochen: Das Krankengeld endet. Eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr 3 Stunden täglich arbeiten können. Sie liegt meist deutlich unter dem bisherigen Netto.
So schließen Sie die Lücken
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit gehören zusammen: das eine für die Krankheitsphase, das andere für die Zeit danach.
Krankentagegeld
Zahlt einen festen Betrag pro Krankheitstag ab dem vereinbarten Tag, bei Angestellten meist ab Tag 43.
Berufsunfähigkeit
Monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Grundfähigkeit
Rente bei Verlust bestimmter Fähigkeiten, eine Alternative, wenn eine BU nicht möglich ist.
Nahtloser Übergang
Wichtig ist, dass Krankentagegeld und BU-Rente zeitlich ineinandergreifen, ohne Lücke und ohne Doppelversicherung.
So gehen wir vor
- 1BestandsaufnahmeIhre Situation und bestehende Verträge
- 2Bedarf klärenWas wirklich abgesichert sein muss und was nicht
- 3MarktvergleichTarife mehrerer Versicherer, Bedingungen vor Preis
- 4BetreuungAnsprechpartner im Schadenfall und bei Änderungen
Häufige Fragen zu Krankentagegeld und Krankengeld
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
70 % des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 % des Nettoentgelts und höchstens 135,63 Euro pro Kalendertag. Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, zusammen rund 12,4 %.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung werden darauf angerechnet.
Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld zahlen?
Bei gesetzlich versicherten Angestellten ab dem 43. Tag, wenn das Krankengeld einsetzt. Bei Selbständigen hängt es von den Rücklagen ab, üblich sind der 15., 22. oder 29. Tag.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Der Anspruch endet. Bis zur Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente kann Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung gezahlt werden. Danach bleiben die Erwerbsminderungsrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, und eine private Berufsunfähigkeitsrente.
Stand: Oktober 2026. Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Passende Themen
Ausführlich zur Absicherung der Arbeitskraft: Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung. Krankenversicherung allgemein: Krankenversicherung & Zusatzschutz. Alle Themen finden Sie unter Privatkunden.
Wie lange könnten Sie ohne Einkommen auskommen?
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Online, telefonisch oder persönlich.